Erfolgskriterium 1.2 | Zeitbasierte Medien

Level A
Für zeitbasierte Medien, wie Videos oder Audios, müssen immer Alternativen bereitgestellt werden. Egal, ob es sich um ein vorab aufgezeichnetes Video oder Audio handelt – für alle Nutzer, auch Menschen mit Behinderungen, muss der Inhalt zugänglich sein. Das geschieht durch Untertitel, Audiodeskriptionen oder andere Medienalternativen.

Was wird geprüft?

Es wird geprüft, ob für zeitbasierte Medien – also Audio- und Videoinhalte – entsprechende Alternativen zur Verfügung stehen. Konkret wird dabei geschaut:

  • Für vorab aufgezeichnetes Audio (Audio-only): Gibt es eine alternative Darstellung, die denselben Inhalt vermittelt?
  • Für vorab aufgezeichnetes Video (Video-only): Gibt es entweder eine Textalternative oder eine Audiobeschreibung, die den Inhalt vermittelt?
  • Für synchronisierte Medien (wie Video mit Audio): Gibt es Untertitel für den Audioteil und eine Audiodeskription für den visuellen Teil, wenn nötig?
  • Für Live-Audio: Gibt es Untertitel für den Audiostream?
  • Für vorab aufgezeichnete Inhalte auf hohem Zugänglichkeitslevel: Wird Gebärdensprache angeboten oder eine erweiterte Audiodeskription, falls nötig?

Warum wird das geprüft?

Der Grund ist simpel: Zeitbasierte Medien sind oft nicht für alle Menschen gleichermaßen zugänglich.

Ohne Alternativen wie Untertitel oder Audiobeschreibungen können Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen nicht am Inhalt teilhaben. Damit sicherzustellen, dass Deine Inhalte für alle zugänglich sind, ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben – es zeigt auch, dass Dein Unternehmen inklusiv und modern denkt.

Heutzutage erwarten Konsumenten nicht nur ein gutes Produkt, sondern auch, dass Du als Marke Verantwortung übernimmst. Und Barrierefreiheit gehört da definitiv dazu.

Wie wird das geprüft?

Für jede Art von Medieninhalten wird überprüft, ob entsprechende Alternativen bereitgestellt werden.

  • Bei Audiodateien wird geschaut, ob es eine Textalternative gibt, die den Inhalt beschreibt.
  • Bei Videos wird überprüft, ob eine Audiobeschreibung oder zumindest eine Textalternative vorhanden ist, die den Inhalt erklärt.
  • Synchronisierte Medien wie Videos mit Audiokomponenten werden auf Untertitel und, falls nötig, auf Audiobeschreibungen untersucht.
  • Für Live-Übertragungen wird geschaut, ob Untertitel verfügbar sind, damit auch Menschen mit Hörbehinderungen alles mitverfolgen können.

Erfolgskriterium 1.2.1: Audio-only und Video-only (voraufgezeichnet)

Für voraufgezeichnete Audio- oder Videoinhalte muss eine Textalternative oder eine Audiodeskription bereitgestellt werden.

Was wird geprüft?

Es wird geprüft, ob eine alternative Möglichkeit angeboten wird, um die Informationen aus reinem Audio- oder Videoinhalt zu verstehen.

Warum wird das geprüft?

Damit Menschen, die das Audio nicht hören oder das Video nicht sehen können, dennoch Zugang zu den vermittelten Informationen haben.

Wie wird das geprüft?

Es wird darauf geachtet, ob bei reinem Audio-Inhalt eine Textalternative und bei reinem Video-Inhalt eine Audiodeskription oder eine alternative Form bereitgestellt wird.

Erfolgskriterium 1.2.2: Untertitel (voraufgezeichnet)

Für alle voraufgezeichneten, synchronisierten Medien muss eine Untertitelung bereitgestellt werden.

Was wird geprüft?

Es wird geprüft, ob bei voraufgezeichneten Inhalten, die sowohl Audio als auch Video enthalten, Untertitel vorhanden sind.

Warum wird das geprüft?

Menschen mit Hörbehinderungen benötigen Untertitel, um die gesprochenen Inhalte und Töne in einem Video zu verstehen.

Wie wird das geprüft?

Es wird kontrolliert, ob Untertitel für voraufgezeichnete synchronisierte Medien bereitgestellt werden und ob diese den Inhalt vollständig und korrekt wiedergeben.

Erfolgskriterium 1.2.3: Audiodeskription oder Medienalternative (voraufgezeichnet)

Für voraufgezeichnete Videos muss entweder eine Audiodeskription oder eine alternative Form zur Verfügung gestellt werden.

Was wird geprüft?

Es wird geprüft, ob für voraufgezeichnete Videos, die Text und Bild synchronisieren, eine Audiodeskription oder eine alternative Beschreibung vorhanden ist.

Warum wird das geprüft?

Sehbehinderte Menschen brauchen eine Audiodeskription, um den Inhalt des Videos zu verstehen.

Eine alternative Medienbeschreibung stellt sicher, dass auch Nutzer, die das Video nicht sehen können, den Inhalt erfassen.

Wie wird das geprüft?

Es wird kontrolliert, ob eine Audiodeskription oder alternative Textbeschreibung vorhanden ist, die den visuellen Inhalt des Videos beschreibt.

Erfolgskriterium 1.2.4: Untertitel (live)

Für alle Live-Übertragungen mit Audio muss eine Untertitelung bereitgestellt werden.

Was wird geprüft?

Es wird geprüft, ob Live-Übertragungen von Audioinhalten mit synchronisierten Untertiteln versehen sind.

Warum wird das geprüft?

Menschen mit Hörbehinderungen müssen auch bei Live-Übertragungen die Möglichkeit haben, die gesprochenen Inhalte zu verfolgen.

Wie wird das geprüft?

Es wird darauf geachtet, ob die Live-Übertragung mit Untertiteln versehen ist und ob diese korrekt und synchron sind.

Erfolgskriterium 1.2.5: Audiodeskription (voraufgezeichnet)

Für alle voraufgezeichneten Videos mit synchronisiertem Ton muss eine Audiodeskription bereitgestellt werden.

Was wird geprüft?

Es wird geprüft, ob voraufgezeichnete Videos, die Ton und Bild kombinieren, eine Audiodeskription enthalten.

Warum wird das geprüft?

Sehbehinderte Menschen benötigen Audiodeskriptionen, um den visuellen Inhalt eines Videos zu verstehen.

Wie wird das geprüft?

Es wird kontrolliert, ob eine Audiodeskription vorhanden ist, die den Inhalt des Videos für sehbehinderte Menschen beschreibt.

Erfolgskriterium 1.2.6: Gebärdensprache (voraufgezeichnet)

Für alle voraufgezeichneten, synchronisierten Audioinhalte muss eine Gebärdensprachinterpretation bereitgestellt werden.

Was wird geprüft?

Es wird geprüft, ob voraufgezeichnete Inhalte, die Audio enthalten, eine Gebärdensprachinterpretation bieten.

Warum wird das geprüft?

Menschen mit Hörbehinderungen, die auf Gebärdensprache angewiesen sind, benötigen diese Form der Interpretation, um den Inhalt zu verstehen.

Wie wird das geprüft?

Es wird darauf geachtet, ob eine Gebärdensprachinterpretation für voraufgezeichnete Inhalte vorhanden ist und korrekt funktioniert.

Erfolgskriterium 1.2.7: Erweiterte Audiodeskription (voraufgezeichnet)

Wenn in einem Video zu wenig Pausen vorhanden sind, um eine vollständige Audiodeskription zu geben, muss eine erweiterte Audiodeskription bereitgestellt werden.

Was wird geprüft?

Es wird geprüft, ob in Videos mit wenig Pausen eine erweiterte Audiodeskription vorhanden ist, die den Inhalt vollständig beschreibt.

Warum wird das geprüft?

Sehbehinderte Menschen können ansonsten wichtige Informationen verpassen, wenn die standardmäßige Audiodeskription nicht ausreicht.

Wie wird das geprüft?

Es wird kontrolliert, ob eine erweiterte Audiodeskription verfügbar ist, die den gesamten visuellen Inhalt verständlich macht.

Erfolgskriterium 1.2.8: Medienalternative (voraufgezeichnet)

Für alle voraufgezeichneten synchronisierten Medien und reinen Videos muss eine alternative Beschreibung bereitgestellt werden.

Was wird geprüft?

Es wird geprüft, ob eine alternative Beschreibung für Videos und synchronisierte Medien vorhanden ist, die den Inhalt für Menschen mit Behinderungen verständlich macht.

Warum wird das geprüft?

Menschen, die den visuellen oder auditiven Inhalt nicht wahrnehmen können, benötigen eine alternative Medienbeschreibung.

Wie wird das geprüft?

Es wird darauf geachtet, ob eine alternative Medienbeschreibung vorhanden ist, die den gesamten Inhalt erklärt.

Erfolgskriterium 1.2.9: Audio-only (live)

Für Live-Übertragungen von reinem Audio muss eine alternative Beschreibung bereitgestellt werden.

Was wird geprüft?

Es wird geprüft, ob für Live-Übertragungen von reinem Audio eine Textbeschreibung oder alternative Möglichkeit zur Verfügung steht.

Warum wird das geprüft?

Damit auch Menschen, die das Audio nicht hören können, Zugang zu den Informationen haben.

Wie wird das geprüft?

Es wird überprüft, ob eine alternative Beschreibung für Live-Audioinhalte vorhanden ist, die den Inhalt klar und verständlich wiedergibt.

Weitere WCAG-Kriterien