Marketing für Ärzte: was erlaubt ist und was wirklich neue Patienten bringt
Kurz gesagt: Marketing für Ärzte ist erlaubt, solange es sachlich informiert und nicht anpreist, irreführt oder Heilversprechen macht. Diese Grenzen ziehen die Berufsordnung deiner Ärztekammer und das Heilmittelwerbegesetz. Innerhalb dieses Rahmens bringen vier Bausteine die meisten neuen Patienten, und zwar in dieser Reihenfolge: ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil, eine Website mit eigenen Seiten für deine Schwerpunkte, ein ruhiges System für Bewertungen und erst danach Anzeigen oder Social Media. Wer so vorgeht, braucht weniger Budget und läuft kein Risiko einer Abmahnung.
Was Ärzte dürfen und was nicht
Das alte Bild vom Werbeverbot für Ärzte stimmt seit vielen Jahren nicht mehr. Die Berufsordnungen der Landesärztekammern erlauben sachliche, berufsbezogene Information. Verboten ist berufswidrige Werbung, also alles, was anpreisend, irreführend oder vergleichend wirkt. Dazu kommt das Heilmittelwerbegesetz (HWG), das für Werbung gegenüber Patienten zusätzliche Grenzen setzt.
Für den Alltag heißt das:
- Erlaubt: Schwerpunkte, Behandlungsmethoden, Abläufe, Sprechzeiten, Team, Ausstattung, Qualifikationen und Zertifikate, solange sie stimmen und überprüfbar sind.
- Erlaubt: Fachliche Erklärtexte, Ratgeber, Videos zu Untersuchungen und Antworten auf typische Patientenfragen.
- Heikel: Superlative wie „beste Praxis der Stadt“, Erfolgsquoten ohne Beleg, Garantien für ein Behandlungsergebnis.
- Heikel: Vorher-Nachher-Bilder bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen sind laut HWG gegenüber Patienten nicht erlaubt.
- Heikel: Patientenstimmen sind nicht pauschal verboten, dürfen aber nicht irreführend sein oder ein Heilversprechen transportieren.
Die Faustregel: Alles, was ein Patient braucht, um sich gut informiert für oder gegen deine Praxis zu entscheiden, darfst du zeigen. Alles, was ihn zu einer Behandlung drängt, lässt du weg. In Zweifelsfällen lohnt ein kurzer Anruf bei deiner Kammer, die Rechtsabteilungen sind meist hilfsbereit. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern eine Orientierung aus der Praxis.
Baustein 1: Das Google-Unternehmensprofil
Die meisten Patienten suchen nicht nach deinem Namen, sondern nach Fachrichtung plus Ort: „Hautarzt Duisburg“ oder „Orthopäde in der Nähe“. Bei solchen Suchen erscheint zuerst die Kartenansicht. Wer dort nicht in den ersten drei Einträgen steht, wird selten angeklickt.
Ein gutes Profil hat die richtige Hauptkategorie, vollständige Sprechzeiten inklusive Feiertagen, echte Fotos von Praxis und Team, einen direkten Link zur Online-Terminbuchung und eine Leistungsliste, die deine Schwerpunkte benennt. Das kostet einen Nachmittag und ist der Baustein mit der schnellsten Wirkung. Gerade Praxen, die das Profil seit der Eröffnung nicht angefasst haben, sehen hier oft innerhalb weniger Wochen mehr Anrufe und Routenplanungen.
Baustein 2: Eine Website mit Seiten für deine Schwerpunkte
Viele Praxis-Websites bestehen aus Startseite, Team, Sprechzeiten und Impressum. Damit bist du für deinen Namen auffindbar, aber nicht für die Behandlungen, mit denen du eigentlich wachsen willst. Wenn du zum Beispiel mehr Patienten für Schlafmedizin, Sportmedizin oder Hautkrebs-Screening möchtest, braucht jedes dieser Themen eine eigene Seite: Was wird gemacht, für wen ist es geeignet, wie läuft der Termin ab, was übernimmt die Kasse.
Solche Seiten sind genau die sachliche Information, die das Berufsrecht erlaubt, und gleichzeitig das, was Google und KI-Assistenten brauchen, um dich als passende Antwort zu nennen. Immer mehr Patienten fragen ChatGPT oder Perplexity, welcher Arzt in ihrer Stadt sich mit einem bestimmten Problem auskennt. Wie du dafür sichtbar wirst, beschreibt unser Beitrag zu SEO für Ärzte, und auf der Seite zur Generative Engine Optimization erklären wir, was KI-Antworten anders machen als Google.
Ein Punkt wird oft vergessen: Die Website ist auch dein wichtigstes Recruiting-Werkzeug. Medizinische Fachangestellte schauen sich die Seite an, bevor sie sich bewerben. Eine eigene Karriereseite mit echten Fotos und klaren Angaben zu Arbeitszeiten wirkt hier stärker als jede Stellenanzeige.
Baustein 3: Bewertungen ohne Druck sammeln
Bewertungen entscheiden mit, ob ein Patient anruft. Wichtig ist aber, wie du sie bekommst. Gekaufte oder selbst geschriebene Bewertungen sind unzulässig, und Anreize wie Rabatte für eine Bewertung passen nicht zum Berufsrecht. Erlaubt und wirksam ist eine einfache, freundliche Bitte: ein kleiner Aufsteller am Empfang mit QR-Code oder ein Hinweis in der Terminbestätigung per E-Mail.
Genauso wichtig ist der Umgang mit Kritik. Antworte sachlich, ohne medizinische Details zu nennen, denn die Schweigepflicht gilt auch hier. Ein Satz wie „Danke für Ihre Rückmeldung, bitte melden Sie sich gern direkt in der Praxis, damit wir das klären können“ reicht und zeigt anderen Lesern, dass du Rückmeldungen ernst nimmst.
Baustein 4: Anzeigen und Social Media, aber erst danach
Google Ads können für Selbstzahlerleistungen sinnvoll sein, etwa Reisemedizin, Ästhetik oder individuelle Gesundheitsleistungen. Für Kassenleistungen in einer gut ausgelasteten Praxis sind sie meist rausgeworfenes Geld. Auch Anzeigen unterliegen dem HWG, gleiche Regeln, gleiche Vorsicht bei Formulierungen.
Social Media funktioniert für Praxen vor allem in zwei Fällen: Du willst Personal gewinnen, oder du hast einen klaren Schwerpunkt, zu dem du regelmäßig erklärende Inhalte zeigen kannst. Für alles andere reichen ein gepflegtes Profil und gelegentliche Praxisneuigkeiten. Wer mit Instagram anfängt, bevor Profil, Website und Bewertungen stehen, baut das Dach vor dem Fundament.
Welcher dieser Bausteine bei dir zuerst dran ist, zeigt eine Bestandsaufnahme. Im Website- und SEO-Audit prüfen wir Profil, Website und KI-Sichtbarkeit deiner Praxis und sagen dir, wo der größte Hebel liegt. Einen Überblick über alle Bausteine findest du bei unseren Leistungen.
Häufige Fragen
Dürfen Ärzte überhaupt Werbung machen?
Ja. Sachliche, berufsbezogene Information ist erlaubt, ebenso Anzeigen, eine informative Website und Social Media. Verboten ist Werbung, die anpreist, irreführt oder Behandlungsergebnisse verspricht. Die genauen Regeln stehen in der Berufsordnung deiner Landesärztekammer und im Heilmittelwerbegesetz.
Was bringt in einer Arztpraxis am schnellsten neue Patienten?
In den meisten Fällen das Google-Unternehmensprofil: richtige Kategorie, vollständige Sprechzeiten, echte Fotos und ein Link zur Terminbuchung. Danach folgen eigene Website-Seiten für die Schwerpunkte, mit denen die Praxis wachsen will.
Darf ich auf negative Bewertungen antworten?
Ja, aber ohne Details zur Behandlung, denn die Schweigepflicht gilt auch online. Eine kurze, freundliche Antwort mit dem Angebot, das Thema direkt in der Praxis zu klären, ist der sichere Weg.


